VERSCHWIEGENHEIT
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Schweigepflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).
FREIWILLIGKEIT
Die Psychotherapeutische Heilbehandlung basiert auf Ihrer Freiwilligkeit und dem Wunsch daran, aktiv teilzunehmen, um eine positive Veränderung zu erzielen.
SETTING
Einzel- und Paartherapie, Beratung -
Die Dauer einer Einheit beträgt 50 Minuten -
ABSAGEVEREINBARUNG
Falls der vereinbarte Termin abgesagt werden muss, ist das 24 Stunden vorher
möglich, Absagen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt
werden. Das Honorar wird dann zur Gänze verrechnet.
WICHTIGE VORAUSSETZUNGEN
Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen. Psychotherapie kann in jedem Alter hilfreich sein.